Streitig ist die Rückzahlung von 33.718,08 EUR Kindergeld wegen Doppelzahlung.
Der Kläger ist der Kindergeldberechtigte für die Kinder M (geb. 29. August 1994) und G (geb. am 24. Mai 1997).
Er war seit Juni 1997 bei der T GmbH beschäftigt. Die Familienkasse des Arbeitsamts V stellte eine sog. Kindergeldbescheinigung aus, die der Kläger bei seiner Arbeitgeberin einreichte. Das Kindergeld wurde daraufhin von der Arbeitgeberin ausgezahlt.
Zum 1. April 1998 wechselte der Kläger in den öffentlichen Dienst des Landes A. Er ist seitdem für das X-Präsidium A tätig.
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