Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 28. Dezember 2023 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die Klage hinsichtlich der Zahlungen über 428.578,50 € nebst Zinsen abgewiesen hat.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig vom 21. Oktober 2022 wird zurückgewiesen, soweit die Beklagte zur Zahlung von 428.578,50 € nebst Zinsen an den Kläger verurteilt worden ist. Im Übrigen wird der Kläger des Rechtsmittels der Revision für verlustig erklärt.
Von den Kosten des Revisionsverfahrens tragen der Kläger 65 % und die Beklagte 35 %; die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 82 % und die Beklagte zu 18 %.
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