Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 8. Januar 2025 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Insoweit wird die Kostenentscheidung des Sozialgerichts abgeändert.
Der Streitwert für das gesamte Antragsverfahren wird auf 23.278,57 Euro festgesetzt.
I.
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