FG Münster - Urteil vom 29.11.2023
13 K 1127/22 K
Normen:
AO § 63; KStG 2002 § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1;

Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer in Liquidation befindlichen Stiftung

FG Münster, Urteil vom 29.11.2023 - Aktenzeichen 13 K 1127/22 K

DRsp Nr. 2025/10471

Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer in Liquidation befindlichen Stiftung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 63; KStG 2002 § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Beteiligten die rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Klägerin, einer in Liquidation befindlichen Stiftung.