FG Münster - Urteil vom 29.11.2023
13 K 1127/22 K
Normen:
AO § 63; KStG 2002 § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1;
Fundstellen:
AO-StB 2025, 353
DStRE 2026, 94

Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer in Liquidation befindlichen Stiftung

FG Münster, Urteil vom 29.11.2023 - Aktenzeichen 13 K 1127/22 K

DRsp Nr. 2025/10471

Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer in Liquidation befindlichen Stiftung

Die Nachversteuerung ist der "Preis" dafür, den die Körperschaft für die freie Verwendung des bereits steuerbegünstigt gebildeten Vermögens zu zahlen hat. Soweit die Geschäftsführung nicht mehr den Maßgaben des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO entspricht, gilt sie als von Anfang an als nicht ausreichend i.S.d. § 63 Abs. 2 i.V.m. § 61 Abs. 3 S. 1 AO.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 63; KStG 2002 § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Beteiligten die rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Klägerin, einer in Liquidation befindlichen Stiftung.