OLG Brandenburg - Urteil vom 13.01.2025
2 U 27/24
Normen:
BGB § 134; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; GlüStV 2012 § 4 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 30.05.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 57/23

Rückzahlung der auf Glücksspiele im Internet eingezahlten Spieleinsätze; Verstoß der Regelungen gegen ein gesetzliches Verbot durch das öffentliche Angebot von Sportwetten

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.01.2025 - Aktenzeichen 2 U 27/24

DRsp Nr. 2025/3062

Rückzahlung der auf Glücksspiele im Internet eingezahlten Spieleinsätze; Verstoß der Regelungen gegen ein gesetzliches Verbot durch das öffentliche Angebot von Sportwetten

Ein Spieler kann Erstattung der Einsätze beanspruchen, die er für die hier in Rede stehenden Online-Glücksspiele gezahlt hat. Diese Einsätze sind ohne Rechtsgrund geleistet worden, weil die von den Parteien über die Teilnahme an den Casino-Glücksspielen geschlossenen Verträge wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 gemäß § 134 BGB nichtig sind. Der Spielerschutz nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 ist nicht bloßer Reflex der Regulierung, sondern eines ihrer Kernziele. Besonders "Casinospiele einschließlich Poker" sollen streng auf Spielbanken begrenzt bleiben.

Tenor

1. Das Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Neuruppin vom 30. Mai 2024, Az. 3 O 57/23, wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger USD 16.314,17 abzüglich EUR 1.088 zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus der Differenz seit dem 28. April 2023.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 792,78 freizustellen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.