1. Das Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Neuruppin vom 30. Mai 2024, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger USD 16.314,17 abzüglich EUR 1.088 zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus der Differenz seit dem 28. April 2023.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 792,78 freizustellen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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