1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 16.05.2024, Az.
2. Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren trägt die Beklagte zu 1) 61% und die Beklagte zu 2) 39%. Die Beklagten tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
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