1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 29.06.2023, Az.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.475,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 09.09.2022 zu bezahlen.
3. Die Widerklage wird abgewiesen.
4. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
6. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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