I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 23. Mai 2024 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen einer Insolvenzanfechtung über die Rückzahlung von Entgelt zur Insolvenzmasse, für das der Kläger sich auf das Vorliegen unentgeltlicher Leistungen infolge eines Scheinarbeitsverhältnisses beruft.
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