I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 03. Juli 2024 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Rückzahlungsanspruch der Klägerin gegen die Beklagte wegen behaupteter Überzahlung im Rahmen der Abwicklung eines gerichtlichen Vergleichs.
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