Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist das Ruhen des Anspruchs der Klägerin auf Krankengeld für den Zeitraum vom 10. Februar 2017 bis zum 05. März 2017.
Die am ... 1960 geborene Klägerin war bis April 2017 abhängig beschäftigt und bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert. Seit Mai 2017 bezieht sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
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