Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2022 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Der Kläger wendet sich gegen die sachlich-rechnerische Richtigstellung seines Honorars für das Quartal 2/2014 nach einer Plausibilitätsprüfung.
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