Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 17.02.2020, Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Ravensburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 26.000,00 € festgesetzt.
I.
Der Kläger macht gegen die Beklagte Schadenersatzansprüche wegen Erwerbs eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs geltend.
Hinsichtlich des Sachverhalts wird im Übrigen auf die tatsächlichen Feststellungen in der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.
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