BAG - Urteil vom 19.02.2025
10 AZR 57/24
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 06.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 390/23

Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe

BAG, Urteil vom 19.02.2025 - Aktenzeichen 10 AZR 57/24

DRsp Nr. 2025/2471

Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe

Gründe (Auszug):

[Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 7 vom 19.02.2025]

Verstößt der Arbeitgeber schuldhaft gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, dem Arbeitnehmer rechtzeitig für eine Zielperiode Ziele vorzugeben, an deren Erreichen die Zahlung einer variablen Vergütung geknüpft ist (Zielvorgabe), löst dies, wenn eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann, grundsätzlich einen Anspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB auf Schadensersatz statt der Leistung aus.