Die Berufung des Klägers gegen das am 19.04.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Gießen - Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.933,28 € festgesetzt.
I.
1. 2.|
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