LG Augsburg, vom 01.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 HKO 3534/13
OLG München, vom 21.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 14 U 2748/14
Schadensersatz wegen der Fehlleitung von Transportgut; Maßgeblichkeit einer wirtschaftlichen Betrachtung für die Beurteilung des Eintritts eines Verlusts des Transportguts; Verhinderung des Frachtführes zur Auslieferung des Guts an den berechtigten Empfänger aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf unabsehbare Zeit aus der Sicht des Geschädigten; Zuordnung von Vorarbeiten für die Verfrachtung des Transportguts zur Seestrecke beim multimodalen Transport; Zulässigkeit von Formularvereinbarungen betreffend die Anwendung der allgemeinen landfrachtrechtlichen Vorschriften; Einheitshaftung auf der Grundlage des allgemeinen Frachtrechts; Durchbrechung des network-Systems; Kontrollmaßnahmen von einem Container-Packunternehmen im Rahmen der Schnittstellenkontrolle
BGH, Urteil vom 01.12.2016 - Aktenzeichen I ZR 128/15
DRsp Nr. 2017/3071
Schadensersatz wegen der Fehlleitung von Transportgut; Maßgeblichkeit einer wirtschaftlichen Betrachtung für die Beurteilung des Eintritts eines Verlusts des Transportguts; Verhinderung des Frachtführes zur Auslieferung des Guts an den berechtigten Empfänger aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf unabsehbare Zeit aus der Sicht des Geschädigten; Zuordnung von Vorarbeiten für die Verfrachtung des Transportguts zur Seestrecke beim multimodalen Transport; Zulässigkeit von Formularvereinbarungen betreffend die Anwendung der allgemeinen landfrachtrechtlichen Vorschriften; Einheitshaftung auf der Grundlage des allgemeinen Frachtrechts; Durchbrechung des "network"-Systems; Kontrollmaßnahmen von einem Container-Packunternehmen im Rahmen der Schnittstellenkontrolle
HGB aF § 606 Satz 2, § 660 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3ADSp 2003 Ziffer 22.1 bis 22.5, 23.1, 23.1.3, 27.2a) Für die Beurteilung der Frage, ob ein Verlust des Transportguts eingetreten ist, ist eine wirtschaftliche Betrachtung maßgebend. Ein Verlust ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Frachtführer oder Verfrachter aus der Sicht des Geschädigten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf unabsehbare Zeit außerstande ist, das Gut an den berechtigten Empfänger auszuliefern.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.