LAG Hamm - Urteil vom 21.08.2025
15 SLa 614/24
Normen:
InsO § 60;
Fundstellen:
ZInsO 2025, 2687
Vorinstanzen:
ArbG Bocholt, vom 06.06.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1372/23

Schadensersatz wegen nicht erfolgter Zahlung einer Sozialplanabfindung und Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters

LAG Hamm, Urteil vom 21.08.2025 - Aktenzeichen 15 SLa 614/24

DRsp Nr. 2025/15024

Schadensersatz wegen nicht erfolgter Zahlung einer Sozialplanabfindung und Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 06.06.2024 - 1 Ca 1372/23 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 60;

Tatbestand

Die Klägerin nimmt den beklagten Insolvenzverwalter persönlich auf Schadensersatz wegen nicht erfolgter Zahlung einer Sozialplanabfindung in Anspruch.

Die Klägerin war Arbeitnehmerin der A mbH (nachfolgend "Insolvenzschuldnerin").

Am 08.02.2013 fand eine Betriebsversammlung bei der Insolvenzschuldnerin statt. Bis zu diesem Zeitpunkt war ein fünfköpfiger Betriebsrat bei der Insolvenzschuldnerin gebildet. Betriebsratsvorsitzender war Herr B und stellvertretender Vorsitzender der Zeuge C. Im Rahmen der Betriebsversammlung erklärten zahlreiche Arbeitnehmer die Kündigung. Unter anderem kündigten der Betriebsratsvorsitzende B und - bis auf den Zeugen C - alle weiteren Betriebsratsmitglieder ihre Arbeitsverhältnisse fristlos und traten unverzüglich aus dem Unternehmen aus. Im Anschluss rückten die Zeugen D und E in den Betriebsrat nach.