Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 06.06.2024 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger nimmt den beklagten Insolvenzverwalter persönlich auf Schadensersatz wegen nicht erfolgter Zahlung einer Sozialplanabfindung in Anspruch.
Der Kläger war Arbeitnehmer der A mbH (nachfolgend "Insolvenzschuldnerin").
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