OLG Brandenburg - Urteil vom 09.04.2025
4 U 144/23
Normen:
GmbHG § 43 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 16.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 103/22

Schadensersatzanspruch eines Sachwalters gegen den Geschäftsführer einer GmbH i.R.d. Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung; Darstellen der eingegangenen Leerverkäufe von Strom als Spekulationsgeschäfte gegen die aktuelle Marktentwicklung

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.04.2025 - Aktenzeichen 4 U 144/23

DRsp Nr. 2025/6073

Schadensersatzanspruch eines Sachwalters gegen den Geschäftsführer einer GmbH i.R.d. Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung; Darstellen der eingegangenen Leerverkäufe von Strom als Spekulationsgeschäfte gegen die aktuelle Marktentwicklung

Der ehemalige Geschäftsführer einer insolvent gegangenen GmbH haftet auf Schadensersatz, da er spekulative Strom-Leerverkäufe ohne ausreichende Risikobegenzung und ohne Einholung notwendiger Marktinformationen abgeschlossen hat und den Eintritt eines Vermögensnachteils billigend in Kauf genommen hat.

Tenor

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 16.11.2023, Az. 6 O 103/22, wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Dieses und das in Ziffer 1 genannte Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

GmbHG § 43 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 2;

Gründe

I.