Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.11.2014 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von drei Wochen seit Zugang dieses Beschlusses.
I.
Nach derzeitiger Beurteilung durch den Senat ist die Berufung des Klägers zwar zulässig, aber offensichtlich unbegründet, weil das Landgericht das Versäumnisurteil zu Recht aufgehoben und die Klage abgewiesen hat.
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