OLG Celle - Urteil vom 16.02.2026
24 U 8/24
Normen:
BGB a.F. § 434 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1, 2;
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 24.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 143/21

Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Wohnmobils gegen den Verkäufer wegen Ausstattung mit unzulässigen Abschalteinrichtungen

OLG Celle, Urteil vom 16.02.2026 - Aktenzeichen 24 U 8/24

DRsp Nr. 2026/3392

Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Wohnmobils gegen den Verkäufer wegen Ausstattung mit unzulässigen Abschalteinrichtungen

Ein Wohnmobil mit einem Thermofenster hat einen Sachmangel. Das Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10, 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007. Die Lieferung eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs stellt keine unerhebliche Pflichtverletzung dar.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 24. Januar 2024 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an den Kläger 43.973,85 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. März 2022 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Wohnmobils LMC Cruiser Comfort T 732 G, FIN: ...

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.