I. Auf die Berufung der Klagepartei wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 23.08.2022 wie folgt abgeändert:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 2.450,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 17.07.2024 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Im Übrigen wird die Berufung der Klagepartei zurückgewiesen.
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