I.
Die Antragstellerin begehrt Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren, in dem die Höhe geschätzter Gewinne einer Hundezucht streitig ist.
Die Antragstellerin ist verheiratet und wurde in den Streitjahren 2008 bis 2011 mit ihrem Ehemann L. N. G. vom Finanzamt X. zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Jahr 2006 übernahm sie einen Hundezuchtbetrieb von ihrem Ehemann und erzielte hieraus in den Folgejahren, darunter auch den Streitjahren, gewerbliche Einkünfte. Der Betrieb befand sich – ebenso wie die privaten Wohnräume – auf einem dem Sohn der Antragstellerin, N. U. G., gehörenden Grundstück. Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärungen liegen für die Streitjahre nicht vor.
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