1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der vom Beklagten (das Finanzamt - FA -) vorgenommenen Zuschätzungen im Rahmen einer Außenprüfung.
Der Kläger erzielte in den Streitjahren 1997 - 2001 Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus dem Betrieb des Restaurants, des Cafés und der Bar "M." in der M-Straße in X., das er seit Oktober 1996 betrieb. Darin verkaufte er sowohl deutsche Gerichte als auch Pastagerichte als auch Eisbecher. Er ermittelte seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich und erklärte folgenden Gewinn aus Gewerbebetrieb für die Streitjahre:
1997
1998
1999
2000
2001
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