1. Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids für 2008 vom 4. November 2011 sowie der Einspruchsentscheidung vom 10. April 2013 wird die Einkommensteuer 2008 auf 8.210 EUR herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Erhöhung der Betriebseinnahmen nach Durchführung einer Betriebsprüfung.
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