Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Einkommensteuer und Gewerbesteuermessbeträge (Streitjahre 2015-2017) und für Zwecke der Umsatzsteuer (Streitjahre 2015-2018).
Die Klägerin, die gemeinsam mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer veranlagt wird, betrieb zwischen März 2015 und Februar 2019 in A einen Imbiss mit mehreren Sitzgelegenheiten (Öffnungszeiten Mo-So 10-22 Uhr, inkl. Lieferdienst), in dem neben Dönergerichten auch weitere Speisen (Grillgerichte, Pide, Pizzen, Salate, Currywurst, Chicken Nuggets, Chicken Wings, Falafel, Pommes Frites und Baklava) angeboten wurden. Die Gewinnermittlung wurde nach § 4 Abs. 3 EStG vorgenommen.
Sie wurde zunächst entsprechend ihrer Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen für 2015 und 2017 veranlagt, zudem ihre Umsatzsteuererklärungen für 2015-2018 der Besteuerung zugrunde gelegt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|