1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Urkundenvorbehaltsurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Görlitz - Außenkammern Bautzen - vom 01.04.2025 (
2. Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 20.06.2025. Er sollte zur Vermeidung weiterer Kosten die Möglichkeit einer Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
I.
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