OLG Köln, Urteil vom 04.09.1998 - Aktenzeichen 6 U 82/96
DRsp Nr. 1999/1115
Sekundärhaftung des Steuerberaters; Verjährung
»Zur Frage, ab wann ein Steuerberater bei sorgfältiger Arbeitsweise Kenntnis von der BGH-Entscheidung vom 20.1.1982 hätte nehmen können und müssen, mit der erstmals die Grundsätze der sogenannten Sekundärhaftung auch für den Steuerberater als maßgeblich erachtet wurden.«
Normenkette:
BGB § 222 ; StBerG § 68 ;
Tatbestand:
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