Um die von der öffentlichen Hand geplanten Infrastrukturmaßnahmen zu fördern und zu beschleunigen, wird von den Wirtschaftsverbänden dafür geworben, dass sich die private Wirtschaft an den Planungs- und Baukosten bestimmter Straßenbauprojekte durch Aufbringung von freiwilligen Zuschüssen beteiligt. Die Finanzmittel werden - ggf. über eine Sammelstelle der Wirtschaftsverbände (z.B. Handelskammer, Handwerkskammer) - der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt; eine unmittelbare Beteiligung an dem Bau und dem Betrieb des Projektes (z.B. im Wege sog. Betreibermodelle - Public Private Partnerships - PPP) wird damit nicht angestrebt.
Als konkretes Projekt wird derzeit für die Planung und den Bau der A 22 (Küstenautobahn) geworben.
Die Zuwendungen der Unternehmen für derartige Maßnahmen sind als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Davon ist auszugehen, wenn das Unternehmen von dem Projekt konkrete wirtschaftliche Vorteile erwartet (z.B. Wettbewerbsvorteile auf Grund günstigerer Verkehrsanbindungen).
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