Nach dem vom Senator für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Europaangelegenheiten als Aufsichtsbehörde genehmigten Beschluss der Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer wird der bisherige Beitragssatz auch ab 1. Jan. 2002 beibehalten.
Danach betragen die Beiträge zur Arbeitnehmerkammer 0,15 v.H. des steuerpflichtigen Arbeitslohns.
Beitragspflichtig zur Arbeitnehmerkammerkammer sind alle im Lande Bremen tätigen Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten.
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