1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 03.08.2023 - Az. 2-
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 03.08.2023 - Az. 2-
2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in erster und in zweiter Instanz zu tragen.
3. Das Urteil und das angegriffene Urteil, soweit es nicht abgeändert wurde, ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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