1. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 12.11.2024, Az.
2. Die Widerklage wird abgewiesen.
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil des Landgerichts Itzehoe zum Aktenzeichen
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 24.000,00 € festgesetzt.
Die Parteien streiten um das Fortbestehen eines Gewerbemietverhältnisses. Bezüglich des Sachverhalts wird auf das angegriffene Urteil Bezug genommen.
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