Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten wird der Beschluss des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 29. Januar 2024 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert wird auf 7.190,40 € festgesetzt.
I.
Mit Beschluss vom 6. August 2021 eröffnete das Insolvenzgericht das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte den weiteren Beteiligten zum Insolvenzverwalter. Mit Beschluss vom 18. April 2023 setzte das Insolvenzgericht die Vergütung des weiteren Beteiligten einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer antragsgemäß auf 9.114,73 € fest.
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