1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen die Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 02.01.2025, Az.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Beklagte und Beschwerdeführer (im Folgenden: Beklagter) wendet sich mit seiner sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Landgerichts Ellwangen im Anerkenntnisurteil vom 02.01.2025.
Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (im Folgenden: Klägerin) begehrte die Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren über das Vermögen der P. GmbH & Co KG, nachdem der Beklagte in seiner Eigenschaft als Insolvenzgläubiger der Forderung der Klägerin im Prüftermin widersprochen hatte.
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