BFH - Beschluss vom 24.10.2024
I R 40/21
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 12 Nr. 1 S. 2; FGO § 118 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2025, 661
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 06.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 92/18

Ansetzen von einkommenserhöhend verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) bei einer Kapitalgesellschaft mit Teilnahme nach ihrem Geschäftszweck am Profifußballbetrieb; Beurteilung sog. gemischter Aufwendungen

BFH, Beschluss vom 24.10.2024 - Aktenzeichen I R 40/21

DRsp Nr. 2025/2722

Ansetzen von einkommenserhöhend verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) bei einer Kapitalgesellschaft mit Teilnahme nach ihrem Geschäftszweck am Profifußballbetrieb; Beurteilung sog. gemischter Aufwendungen

NV: Zur Frage der Zulässigkeit einer Revision, die im Kern die tatsächliche Würdigung des Finanzgerichts angreift, dass bei einer Kapitalgesellschaft, die nach ihrem Geschäftszweck am Profifußballbetrieb teilnimmt, keine verdeckten Gewinnausschüttungen insoweit anzusetzen sind, als auf Jugend-Fußballmannschaften (U12 bis U16) eines an der Gesellschaft beteiligten gemeinnützigen (Sport-)Vereins entfallende Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Nachwuchsleistungszentrum und der Ausgabe von Freikarten zum Stadionbesuch getragen wurden.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 06.09.2021 - 10 K 92/18 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 12 Nr. 1 S. 2; FGO § 118 Abs. 2;

Gründe

I.