Die Antragsteller sind Eheleute, die mit Kaufvertrag vom 23. November 1996 die Eigentumswohnung Nr. 11 in dem in der ... straße ... in ... belegenen Haus von der GbR ... zum Kaufpreis von 610.000,00 DM erwarben. Nach dem Kaufvertrag sollten 10.000,00 DM auf den Pkw-Stellplatz, 180.000,00 DM auf den Grund und Boden und die Altbausubstanz sowie 420.000,00 DM auf die noch durchzuführenden Modernisierungsmaßnahmen entfallen.
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