FG Münster - Urteil vom 13.12.2024
12 K 2028/19 E
Normen:
EStG § 3 Nr. 11; SGB VIII § 33;

Sozialrechtliche Einordnung von Pflegegeldern für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen als steuerfreie Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung

FG Münster, Urteil vom 13.12.2024 - Aktenzeichen 12 K 2028/19 E

DRsp Nr. 2025/612

Sozialrechtliche Einordnung von Pflegegeldern für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen als steuerfreie Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 11; SGB VIII § 33;

Tatbestand

Zu entscheiden ist, ob Pflegegelder für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen steuerfreie Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung gemäß § 3 Nr. 11 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr 2017 maßgebenden Fassung (EStG) sind.