Das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 10.07.2023 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des gesamten Verfahrens, mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
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