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LSG Bayern - Urteil vom 21.04.2016
L 14 R 345/14
Normen:
SGB IV
§ 28p Abs.
1
S. 1;
SGB IV
§
7
Abs.
1
S. 1-2;
SGB IV
§
7
Abs.
1
;
Vorinstanzen:
SG München, vom 06.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen
30 R 2150/11
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines QuartierbetreuersAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit
LSG Bayern,
Urteil
vom 21.04.2016
- Aktenzeichen L 14 R 345/14
DRsp Nr. 2017/8588
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Quartierbetreuers
Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit
Zum Status eines Quartierbetreuers.
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