LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.10.2025
L 3 BA 15/24
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 01.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 15 BA 58/19

Sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Tätigkeit einer Physiotherapeutin

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.10.2025 - Aktenzeichen L 3 BA 15/24

DRsp Nr. 2025/14587

Sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Tätigkeit einer Physiotherapeutin

Die Tätigkeit als Physiotherapeutin kann grundsätzlich sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch einer selbstständigen Tätigkeit erbracht werden. Hat eine Physiotherapeutin jedoch selbst keine Zulassung als Leistungserbringerin und erfolgt die Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen über eine Physiotherapiepraxis mit entsprechender Zulassung, so spricht dies allerdings wesentlich für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 1. März 2024 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Den Beigeladenen sind keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1;

Tatbestand

Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die Beigeladene zu 1. in der Zeit vom 1. März 2014 bis zum 31. Dezember 2015 bei der Klägerin als Physiotherapeutin abhängig beschäftigt war und die Beklagte für diesen Zeitraum zu Recht Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Umlagen U1, U2 und UI in Höhe von insgesamt 5.026,70 € von der Klägerin nachfordern kann.