Die Beteiligten streiten über die Frage, ob ein Auslandsaufenthalt des Kindes in Australien der Berufsausbildung diente.
Mit Schreiben an die Beklagte vom 03.08.2006 teilte der Kläger mit, dass sein Kind A erfolgreich sein Abitur abgelegt habe und ab September 2006 an einem STEP IN Programm in Australien teilnehmen werde.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|