Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 29. Juni 2020 verkündete Urteil des Brandenburgischen Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
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