LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 20.11.2024
L 8 BA 59/21
Normen:
SGB IV § 7a;
Vorinstanzen:
SG Detmold, vom 23.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 17 BA 66/18

Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV); Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2024 - Aktenzeichen L 8 BA 59/21

DRsp Nr. 2025/1129

Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV); Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung

1. Der Betroffene unterliegt der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung, wenn er weisungsgebunden, abhängig und gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. 2. Ein Arbeitsplatz im privaten Einfamilienhaus stellt keine bei der Statusbeurteilung zu berücksichtigende Betriebsstätte dar.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 23.02.2021 geändert und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7a;

Tatbestand

Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) die Versicherungspflicht des Klägers in seiner Tätigkeit für die Beigeladene insbesondere im Bereich des Unternehmenscontrollings in den Jahren 2017 und 2018.

Die Beigeladene (im Folgenden: P) betrieb als eingetragene Kauffrau unter der Firma N. ein E-Commerce-Unternehmen mit Sitz in J. bei D.. Sie bot auf verschiedenen Plattformen (Onlineshop, eBay, Amazon) Produkte für Küche, Bad, Haus und Garten an.

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