Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 23.02.2021 geändert und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) die Versicherungspflicht des Klägers in seiner Tätigkeit für die Beigeladene insbesondere im Bereich des Unternehmenscontrollings in den Jahren 2017 und 2018.
Die Beigeladene (im Folgenden: P) betrieb als eingetragene Kauffrau unter der Firma N. ein E-Commerce-Unternehmen mit Sitz in J. bei D.. Sie bot auf verschiedenen Plattformen (Onlineshop, eBay, Amazon) Produkte für Küche, Bad, Haus und Garten an.
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