Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.05.2024 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch in diesem Rechtszug nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens darüber, ob die Klägerin in ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin der Beigeladenen selbständig tätig oder abhängig beschäftigt ist.
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