Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 10. Mai 2022 wird aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - SGB IV) umstritten, ob der Kläger die Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Beigeladenen zu 1., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), seit dem 12. Mai 2016 im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt und Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung über den 11. Mai 2016 hinaus besteht.
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