LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.01.2025
L 3 BA 25/22
Normen:
SGB IV § 7a Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 10.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 12 BA 10/18

Statusfeststellungsverfahren zur Ausübung der Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer i.R.e. abhängigen Beschäftigungsverhältnisses

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.01.2025 - Aktenzeichen L 3 BA 25/22

DRsp Nr. 2025/2479

Statusfeststellungsverfahren zur Ausübung der Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer i.R.e. abhängigen Beschäftigungsverhältnisses

Der von § 91 SGG erfasste Fall der versehentlichen Klageeinreichung beim unzuständigen Gericht liegt nicht vor, wenn Streit darüber besteht, ob ein nach Klageerhebung erlassener Bescheid Gegenstand des Streitverfahrens nach § 96 SGG geworden ist.

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 10. Mai 2022 wird aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.

Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7a Abs. 3;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - SGB IV) umstritten, ob der Kläger die Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Beigeladenen zu 1., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), seit dem 12. Mai 2016 im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt und Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung über den 11. Mai 2016 hinaus besteht.