Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 3. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Vor-, Klage- und Berufungsverfahren zu erstatten. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist der Status einer Tätigkeit als Kommanditist einer Kommanditgesellschaft mit dem Aufgabenbereich eines Gesellschafter-Geschäftsführers ihrer Komplementär-GmbH.
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