LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 08.07.2025
L 10 BA 3/21
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2025, 2745
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 03.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BA 31/18

Statusstreitigkeit betreffend eine Tätigkeit als Kommanditist einer Kommanditgesellschaft mit dem Aufgabenbereich eines Gesellschafter-Geschäftsführers ihrer Komplementär-GmbH; mitarbeitender Unternehmer

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.07.2025 - Aktenzeichen L 10 BA 3/21

DRsp Nr. 2025/13044

Statusstreitigkeit betreffend eine Tätigkeit als Kommanditist einer Kommanditgesellschaft mit dem Aufgabenbereich eines Gesellschafter-Geschäftsführers ihrer Komplementär-GmbH; mitarbeitender Unternehmer

Ein Kommanditist, der nur aufgrund des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH tätig ist, ist nicht abhängig beschäftigt, sondern mitarbeitender Unternehmer.

Ein Kommanditist, der nur aufgrund des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH tätig ist, ist nicht abhängig beschäftigt, sondern mitarbeitender Unternehmer.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 3. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Vor-, Klage- und Berufungsverfahren zu erstatten. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist der Status einer Tätigkeit als Kommanditist einer Kommanditgesellschaft mit dem Aufgabenbereich eines Gesellschafter-Geschäftsführers ihrer Komplementär-GmbH.