Steueränderungsgesetz 2025: Wie Unternehmer ab 2026 entlastet werden

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Gesetzgeber kurz vor dem Jahreswechsel ein umfangreiches Paket beschlossen, das überwiegend am 01.01.2026 in Kraft getreten ist. Ziel ist vor allem, Bürger und Unternehmen finanziell zu entlasten, Bürokratie zu reduzieren und einzelne steuerliche Sonderregelungen anzupassen. Dieser Beitrag erklärt praxisnah und leicht verständlich, was das konkret für Unternehmer, Selbständige und GmbH-Geschäftsführer bedeutet.

Entfernungspauschale: mehr ab dem ersten Kilometer

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die sogenannte Pendlerpauschale. Bislang galt ein gestaffeltes System mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Ab 2026 wird dieses System vereinfacht. Die Entfernungspauschale beträgt nun einheitlich 38 Cent pro Kilometer - ab dem ersten Kilometer. Das gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Unternehmer, die ihr Privatfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und (erster) Betriebsstätte nutzen.

Gerade für Unternehmer mit kürzeren Arbeitswegen bringt das eine spürbare steuerliche Entlastung. Auch aus unternehmerischer Sicht, etwa bei der Lohnabrechnung von Mitarbeitern im Außendienst oder bei Pendlern, wirkt sich diese Änderung positiv aus.

Gastronomie: dauerhaft 7 % Umsatzsteuer