I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine AG, ist Rechtsnachfolgerin des von der jüdischen Familie B in der Rechtsform einer KGaA gegründeten Bankhauses C, das 1941 in eine AG (E-AG) umgewandelt worden ist. Die Erben der ehemaligen Gesellschafter der E-AG sind die Aktionäre der Klägerin.
Die E-AG hielt am 31. Dezember 1935 94,98 % der Aktien an der D-Bank AG (D-AG). Aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung musste die E-AG diese Aktien nach und nach veräußern, so dass sie im Jahr 1945 nicht mehr Aktionärin der D-AG war.
Die D-AG war ursprünglich Eigentümerin eines im Land Y gelegenen Grundstücks. Aufgrund einer von den Nationalsozialisten erzwungenen Auflassung musste sie das Eigentum am Grundstück im Jahr 1937 auf einen anderen übertragen.
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