Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Erwerbsvorgang, in dem mit Kläranlage, Abwasserpumpwerk und Verregnungspumpwerk bebaute Grundstücke übertragen worden sind, gemäß § 4 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) steuerfrei ist.
Diesem Erwerbsvorgang ging folgendes voraus:
In der ehemaligen DDR betrieb jeweils ein volkseigener Betrieb die Wasser- und Abwasserbehandlung (WAB) in einem Bezirk. Diese Betriebe wurden in Kapitalgesellschaften umgewandelt. Gleichzeitig ging auch der Grund und Boden, deren Rechtsträger die ehemaligen volkseigenen Betriebe waren, in das Eigentum der Kapitalgesellschaft über. Im Bezirk Neubrandenburg entstand auf diese Weise die ... Anteilseignerin war die Treuhandanstalt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|