Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin für die Lieferung von Erdgas an das zivile Gefolge verbündeter Streitkräfte in Deutschland in der Zeit von Oktober 2002 bis September 2004 eine Mineralölsteuervergütung zusteht.
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