FG Sachsen - Urteil vom 07.08.2025
4 K 788/23
Normen:
EStG § 3 Nr. 12 S. 2;

Steuerfreiheit der an eine ehrenamtliche Ortsvorsteherin und Mitglied des Ortschaftsrats gezahlte Aufwandsentschädigung

FG Sachsen, Urteil vom 07.08.2025 - Aktenzeichen 4 K 788/23

DRsp Nr. 2025/13210

Steuerfreiheit der an eine ehrenamtliche Ortsvorsteherin und Mitglied des Ortschaftsrats gezahlte Aufwandsentschädigung

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 12 S. 2;

Tatbestand

Im Streit steht, in welchem Umfang die an eine ehrenamtliche Ortsvorsteherin, die zugleich Mitglied des Ortschaftsrats ist, gezahlte Aufwandsentschädigung gemäß § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerbefreit ist. Die Klage richtet sich gegen den mit Einspruchsentscheidung vom 19.07.2023 bestätigten Einkommensteuerbescheid 2020 vom 04.02.2022.

Die Klägerin wurde zusammen mit ihrem ... Ehemann im Veranlagungszeitraum 2020 zur Einkommensteuer veranlagt. Sie war im Streitjahr ehrenamtliche Ortsvorsteherin des Ortsteils A der Gemeinde B, und gehörte dem Ortschaftsrat des Ortsteils A an. Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Gemeinde B wurde die Ortschaftsverfassung eingeführt unter anderem für den Ortsteil A. Für diesen Ortsteil wurde ein Ortschaftsrat gebildet und ein ehrenamtlich tätiger Ortsvorsteher - im Streitfall die Klägerin - bestellt. Der Ortsteil, dem die Klägerin vorsteht, umfasst etwa 630 Einwohner (1 etwa 280 Einwohner, 2 etwa 350 Einwohner).